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Medizinische Versorgung
Kosten für medizinische Versorgung

a) Art des Problems

Oft werden Touristen in Spanien von Ärzten oder Krankenhäusern außerhalb des Sozialversicherungsabkommens behandelt. Es passiert dann, daß nicht genügend Bargeld zur Verfügung steht, um die Privatarztkosten zu begleichen. Wenn keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen wurde, kann kein Krankenrücktransport nach Deutschland durchgeführt werden.

b) Betroffene Verbraucher

Von diesem Problem können im Prinzip alle Reisenden betroffen sein.

c) Bezug zu Produkt- und Dienstleistungsaspekten

Es bestehen möglicherweise zu wenig Informationen über Behandlungsmöglichkeiten innerhalb des Sozialversicherungsabkommens.

d) Ursachen des Problems

Viele Hotels vermitteln bestimmte Privatärzte, die wiederum mit bestimmten Privatkliniken zusammenarbeiten. Davon unabhängig stellt sich immer das Problem eines Krankenrücktransportes, wenn der Urlauber keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat.

e) Maßnahmen zur Abhilfe

Durch den Abschluß einer Reisekrankenversicherung kann das größte Risiko, der möglicherweise erforderliche Krankenrücktransport, gemindert werden. Die Reiseveranstalter sollten den Urlauber vor Reiseantritt besser über mögliche Risiken informieren. Selbstverständlich sollte der Urlauber auch durch sein eigenes Verhalten mögliche gesundheitliche Gefährdungen vermeiden. Auf jeden Fall sollte ein Pauschalurlauber im Problemfall möglichst seine Reiseleitung ansprechen. Für AOK-Versicherte gibt es eine Servicestelle in Palma de Mallorca.

f) Juristische Wertung

Außer den bereits erwähnten Punkten gibt es keine weiteren Aspekte.

 

 

Bericht erstellt von IFAV
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