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Kosten für medizinische Versorgung a)
Art des Problems
 | Oft werden Touristen in Spanien von Ärzten oder Krankenhäusern
außerhalb des Sozialversicherungsabkommens behandelt. Es passiert dann, daß nicht
genügend Bargeld zur Verfügung steht, um die Privatarztkosten zu begleichen. Wenn keine
Reisekrankenversicherung abgeschlossen wurde, kann kein Krankenrücktransport nach
Deutschland durchgeführt werden.
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b) Betroffene Verbraucher
 | Von diesem Problem können im Prinzip alle Reisenden betroffen
sein.
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c) Bezug zu Produkt- und Dienstleistungsaspekten
 | Es bestehen möglicherweise zu wenig Informationen über
Behandlungsmöglichkeiten innerhalb des Sozialversicherungsabkommens.
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d) Ursachen des Problems
 | Viele Hotels vermitteln bestimmte Privatärzte, die wiederum mit
bestimmten Privatkliniken zusammenarbeiten. Davon unabhängig stellt sich immer das
Problem eines Krankenrücktransportes, wenn der Urlauber keine Reisekrankenversicherung
abgeschlossen hat.
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e) Maßnahmen zur Abhilfe
 | Durch den Abschluß einer Reisekrankenversicherung kann das
größte Risiko, der möglicherweise erforderliche Krankenrücktransport, gemindert
werden. Die Reiseveranstalter sollten den Urlauber vor Reiseantritt besser über mögliche
Risiken informieren. Selbstverständlich sollte der Urlauber auch durch sein eigenes
Verhalten mögliche gesundheitliche Gefährdungen vermeiden. Auf jeden Fall sollte ein
Pauschalurlauber im Problemfall möglichst seine Reiseleitung ansprechen. Für
AOK-Versicherte gibt es eine Servicestelle in Palma de Mallorca.
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f) Juristische Wertung
 | Außer den bereits erwähnten Punkten gibt es
keine weiteren Aspekte.
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