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Reklamationen zum
Hotel-Service
a) Art des Problems
 | Es handelt sich hier um einen Problembereich, der für
Pauschalurlauber, wie bereits einleitend erwähnt, das Vertragsverhältnis mit dem
deutschen Reiseveranstalter, nicht mit dem spanischen Hotelier betrifft. Viele
verschiedene Punkte können Anlaß für Beschwerden deutscher Urlauber sein. Zum Teil geht
es um schwerwiegende Einzelprobleme, wenn beispielsweise ein Hotel überfüllt ist, so
daß die vertraglich vereinbarte Unterbringung nicht zustande kommt, sondern ein
Ausweichquartier bezogen werden muß. Ferner wird gelegentlich Kritik am
Qualitätsstandard geübt, wenn dieser nicht mit der Erwartungshaltung des deutschen
Touristen übereinstimmt. Weitere Beschwerdepunkte können beispielsweise sein: mangelnde
Qualität des Essens, mangelnde Sauberkeit, zu hohe Lärmbelästigung durch Bauarbeiten
oder durch im oder am Hotel gelegene Lokale oder Diskotheken. Ferner wird auch der gerade
in Touristenstädten häufig auftretende Wassermangel kritisiert.
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b) Betroffene Verbraucher
 | Grundsätzlich können alle Pauschalurlauber mit derartigen
Problemen konfrontiert sein, wobei starke subjektive Unterschiede festzustellen sind.
Häufig ist zu beobachten, daß bestimmte Urlauber eine starke Neigung haben, derartige
Kritik zu üben, während andere, die mit den gleichen Problemen konfrontiert sind,
völlig gelassen reagieren.
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c) Bezug zu Produkt- und Dienstleistungsaspekten
 | Viele der angesprochenen Probleme beruhen darauf, daß ein
bestimmtes Service-Niveau erwartet, aber nicht erfüllt wird. Dies wird teilweise auch
durch das Preisniveau hervorgerufen, mit dem der Urlauber ein bestimmtes Anspruchsniveau
verbindet. Hierbei wird nicht unbedingt sorgfältig unterschieden, ob sich dieses
Empfinden gegen das spanische Hotel oder gegen den deutschen Reiseveranstalter richtet.
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d) Ursachen des Problems
 | Die Ursachen können individuell sehr vielfältig sein, so daß
keine allgemeinen Aussagen hierzu möglich sind.
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e) Maßnahmen zur Abhilfe
 | Bei Pauschalreisen ist immer der Reiseveranstalter
Ansprechpartner im Reklamationsfall. Näheres hierzu wurde bereits einleitend ausgeführt.
Bei Individualreisenden treten derartige Probleme weniger auf, da diese leichter auf
andere Angebote ausweichen können.
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f) Juristische Wertung
 | Es gilt bei Pauschalurlaubern das deutsche
Reiserecht. Durch die Rechtsprechung wurden klare Richtlinien für die juristische
Bewertung bestimmter Reklamationsfälle entwickelt.
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