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Das Hotel

Reklamationen zum Hotel-Service

a) Art des Problems

Es handelt sich hier um einen Problembereich, der für Pauschalurlauber, wie bereits einleitend erwähnt, das Vertragsverhältnis mit dem deutschen Reiseveranstalter, nicht mit dem spanischen Hotelier betrifft. Viele verschiedene Punkte können Anlaß für Beschwerden deutscher Urlauber sein. Zum Teil geht es um schwerwiegende Einzelprobleme, wenn beispielsweise ein Hotel überfüllt ist, so daß die vertraglich vereinbarte Unterbringung nicht zustande kommt, sondern ein Ausweichquartier bezogen werden muß. Ferner wird gelegentlich Kritik am Qualitätsstandard geübt, wenn dieser nicht mit der Erwartungshaltung des deutschen Touristen übereinstimmt. Weitere Beschwerdepunkte können beispielsweise sein: mangelnde Qualität des Essens, mangelnde Sauberkeit, zu hohe Lärmbelästigung durch Bauarbeiten oder durch im oder am Hotel gelegene Lokale oder Diskotheken. Ferner wird auch der gerade in Touristenstädten häufig auftretende Wassermangel kritisiert.

b) Betroffene Verbraucher

Grundsätzlich können alle Pauschalurlauber mit derartigen Problemen konfrontiert sein, wobei starke subjektive Unterschiede festzustellen sind. Häufig ist zu beobachten, daß bestimmte Urlauber eine starke Neigung haben, derartige Kritik zu üben, während andere, die mit den gleichen Problemen konfrontiert sind, völlig gelassen reagieren.

c) Bezug zu Produkt- und Dienstleistungsaspekten

Viele der angesprochenen Probleme beruhen darauf, daß ein bestimmtes Service-Niveau erwartet, aber nicht erfüllt wird. Dies wird teilweise auch durch das Preisniveau hervorgerufen, mit dem der Urlauber ein bestimmtes Anspruchsniveau verbindet. Hierbei wird nicht unbedingt sorgfältig unterschieden, ob sich dieses Empfinden gegen das spanische Hotel oder gegen den deutschen Reiseveranstalter richtet.

d) Ursachen des Problems

Die Ursachen können individuell sehr vielfältig sein, so daß keine allgemeinen Aussagen hierzu möglich sind.

e) Maßnahmen zur Abhilfe

Bei Pauschalreisen ist immer der Reiseveranstalter Ansprechpartner im Reklamationsfall. Näheres hierzu wurde bereits einleitend ausgeführt. Bei Individualreisenden treten derartige Probleme weniger auf, da diese leichter auf andere Angebote ausweichen können.

f) Juristische Wertung

Es gilt bei Pauschalurlaubern das deutsche Reiserecht. Durch die Rechtsprechung wurden klare Richtlinien für die juristische Bewertung bestimmter Reklamationsfälle entwickelt.

 

 

Bericht erstellt von IFAV
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