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Schritt: Erstellung eines Sanierungsplanes
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Verhalten bei Rückzahlungsschwierigkeiten Gerät der Kreditnehmer mit den Ratenzahlungen in Verzug, droht ihm die Kündigung des Kreditvertrages durch den Kreditgeber. Bei der Kündigung des Kreditvertrages wird die Restsumme des Kredites auf einmal fällig, zahlt der Kreditnehmer diese Summe nicht, kann der Kreditgeber gerichtliche Maßnahmen einläuten, die bis zur Zwangsvollstreckung reichen können. Damit es erst gar nicht zur Kündigung des Kreditvertrages kommt, sollte immer rechtzeitig mit dem Kreditgeber gesprochen werden, bevor die Ratenzahlungen in Rückstand geraten. Ist hingegen der Kreditnehmer bereits mit der Ratenzahlung in Verzug, sollte er dem Kredit-geber die Zahlung der Rate umgehend schriftlich ankündigen und möglichst unverzüglich zahlen. In einem anschließenden Gespräch zwischen beiden Seiten sollten die finanziellen Engpässe des Kreditnehmers sowie die weitere Vorgehensweise angesprochen werden.
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Hilfe leisten kann der Kreditgeber nämlich durch eine Verlängerung der Laufzeit
oder sogar durch eine vorübergehende Aussetzung der Ratenzahlungen. Auf
keinen Fall zu empfehlen sind Kreditvermittler, da sie in solchen Fällen
meistens eine Umschuldung anbieten, durch die sich der Kreditnehmer jedoch
nur noch höher verschuldet. (s. Kapitel IV, 6)
Nach Möglichkeit sollte kein zweiter Kredit zur Rückzahlung des ersten aufgenommen werden! Erhält der Kreditnehmer einen Mahnbescheid, muß er, um Rechtsfolgen abzuwen-den, dagegen fristgemäß Widerspruch einlegen.
Wie kann man sich auf Dauer seiner Schulden entledigen - ein Arbeitsplan:
Folgende Checkliste verschafft einen Überblick über eine geeignete Vorgehensweise. Am besten, man überprüft Schritt für Schritt:
1. Schritt
Ordnen Sie Ihre Unterlagen!
2. Schritt
Stellen Sie einen Haushaltsplan auf!
3. Schritt
Überlegen Sie - Wo können Sie sparen?
4. Schritt
Überlegen Sie - Können Sie Ihre Einkünfte erhöhen?
5. Schritt
Überlegen Sie - Wie soll Ihr Sanierungsplan aussehen?
6. Schritt
Entscheiden Sie - Wollen Sie den Verbraucherkonkurs beantragen?
Der 1. Schritt: Ordnen der Unterlagen
Zunächst muß man sich über seine Situation klar werden: Sortieren Sie Ihre Unterlagen, die über Ihre Schulden Auskunft geben - also Kreditverträge, Rechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsbelege u.a.. Geordnete Unterlagen gehören in einen Ordner abgeheftet. Fehlen Unterlagen, dann schreiben Sie an die Gläubiger, denn es besteht Anspruch darauf, auf den neuesten Stand gebracht zu werden.
Wenn Sie Unterlagen erhalten, ist unbedingt darauf zu achten, daß die Hauptforderung, die Zinsen und sonstigen Kosten getrennt ausgewiesen sind. Es muß alles einzeln nachprüfbar sein. Haben Sie eine eidesstattliche Versicherung abgelegt, können Sie auch beim Amtsge-richt im Schuldnerverzeichnis nachfragen.
Der 2. Schritt: Aufstellen eines Haushaltsplanes
Um zu wissen, wieviel Geld Sie überhaupt übrig haben, müssen alle Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Hierbei hilft ein Haushaltsbuch: Obwohl dies etwas Mühe vorausschickt, lohnt sich diese Hilfe, um einen Überblick zu bekommen. Zunächst werden alle Ausgaben nach verschiedenen Ausgabengruppen zusammengefaßt, aufge-schrieben. Berechnen Sie Ihre Kosten auf der Basis eines Monats, wenn der Posten nur einmal oder nur ein paar mal im Jahr fällig wird (wie z.B. bei Versicherungen), dann dividieren Sie Ihn durch die zahl der entsprechenden Monate.
Im folgenden sind Musterseiten aus dem Haushaltsbuch, das bei den Verbraucher-Zentralen erhältlich ist, abgebildet
. Ausgaben- und Einnahmenübersicht für den Monat:
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Ernährung
|
Getränke |
Gesundheit
& Hygiene |
Dekoration |
Wohnung |
Versicherung |
Bekleidung |
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Aus-gaben |
in DM |
Aus-gaben |
in DM |
Aus-gaben |
in DM |
Aus-gaben für: |
in DM |
Aus-gaben |
in |
Ausgabe |
in DM |
Aus-gaben |
in DM |
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Summe |
Summe |
Summe |
Summe |
Summe |
Summe |
Summe |
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Fahrtkosten
und Kfz-Aufwand |
Freizeit, |
Möbel,
Haushalts-geräte |
Taschengeld,
Geschenke |
Sonstiges |
EINNAHMEN |
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Ausgaben |
in |
Ausgaben |
in |
Ausgaben |
in |
Ausgaben |
in |
Ausgaben |
in |
Ausgaben |
in |
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Summe |
Summe |
Summe |
Summe |
Summe |
Summe |
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Summe |
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Monats |
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Der 3. Schritt: Sparreserven aufdecken
Auf der Suche nach einer Sparmöglichkeit sollten Sie zunächst sämtliche Versicherungen überprüfen, auf ihre Notwendigkeit hin. Für einen Durchschnittshaushalt sind in der Regel folgende Versicherungen sinnvoll:
1. eine private Haftpflichtversicherung
2. eine Hausratsversicherung
3. eine Unfallversicherung (nur gegen Invalidität) für Kinder und für denjenigen, der den Nachwuchs zu Hause betreut, denn Arbeitnehmer sind über ihren Arbeitgeber versichert
4. eine Risiko-Lebensversicherung und Invaliditätsvorsorge über Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, falls nur ein Elternteil verdient
5. eine Rechtsschutzversicherung, sofern der Schuldner nicht aufgrund seines (geringen) Einkommens bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Anspruch auf Prozeßkostenhilfe hat
Die Beratungsstellen der Verbraucher-Zentralen bieten vielfältige Hilfestellungen, wie man sich richtig und kostengünstig versichert: Von persönlicher Beratung bis hin zum computer-gestützten Versicherungsberatungsbrief.
Der 4. Schritt: Erhöhung der Einkünfte
Was Ihnen zu mehr Geld verhelfen kann:
- Unterhaltszahlungen auf ihre Höhe prüfen.
- Sind Schichtdienste oder Wochenendarbeit mit dem Arbeitgeber vereinbar?
- Werden Sie tatsächlich nach Tarif bezahlt?
- Suche nach einem Nebenverdienst (Nebenjob).
- Reichen Sie die Steuererklärung gleich nach Jahresende ein.
- Besteht Anspruch auf (weitere) Sozialleistungen? - Lassen Sie Ihre Pfändungsfreigrenzen erhöhen. - Können Verwandte oder Freunde noch Geld leihen? Dann einen schriftlichen Vertrag anbieten.
- Können Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten?
Der 5. Schritt: Erstellung eines Sanierungsplanes
Das Erfolgsrezept verschuldeter Menschen lautet: Mit Gläubigern verhandeln - auch wenn dies als regelrecht unangenehm erscheint! Das gilt besonders, wenn Sie am Verbraucher-konkurs teilnehmen. Wenn Sie keinen Sanierungsplan erstellt haben, läßt das Gericht Sie nicht zum Verfahren zu.
Checkliste:
Kalkulieren: Was haben Sie übrig?
Überlegen: Weche Interessen hat der Gläubiger?
Planen: Was wollen Sie anbieten?
Überlegen: Welche Vorgehensweise bietet sich an?
Suchen: Wer kann helfen?
Sie müssen keinen Sanierungsplan entwerfen, wenn die Zahlungsunfähigkeit nur von kurzer Dauer ist, treten Sie vielmehr mit den Gläubigern in Kontakt und schreiben Sie ihnen, warum Sie momentan nicht zahlen können.
Der 6. Schritt: Beantragung des Verbraucherkonkurses?
Wenn die Verhandlungen mit den Gläubigern keinen Erfolg gebracht haben, können Sie bei Ihrem Amtsgericht den Verbraucherkonkurs beantragen (ab 1.1.1999). Anschließend wird nochmals unter Aufsicht des Gerichts verhandelt. Wenn auch das ergebnislos bleibt, wird vorhandenes Vermögen an alle verteilt und danach muß sich der Schuldner 5 bis 7 Jahre „wohlverhalten". Das heißt, Sie müssen die pfändbaren Anteile Ihres Einkommens über einen Treuhänder an die Gläubiger abführen. Wenn alles gut geht, spricht das Gericht den Schuldner am Ende von den Schulden frei.
VORTEIL: Schuldner werden nicht mehr durch den Gerichtsvollzieher oder durch andere Zwangsvollstreckungsversuche belästigt.
Schuldenliste - ein Beispiel:
Gläubiger |
Grund |
Forderung vom |
Haupt- Forderung in DM |
Gesamt- Forderung
|
Zins-satz in % |
| Autohaus
P.Aachener
Str. 777 50933 Köln |
Autokauf |
10.5.1998 |
18.400,00 |
25.753,16 |
13,5 |
|
Anna
Klassen |
Unterhalt |
Seit 10.10.1997 |
9.300,00 |
15.150,00 |
4 |
|
Bundes- |
Bafög |
10.4.1994 |
23.320,00 |
32.720,00 |
0 |
|
Sparkasse |
Kredit |
1.12.1996 |
19.333,00 |
30.725,66 |
15,3 |
|
Wohnbau
AG |
Miete |
Seit 1.7.1993 |
1.200,00 |
1.322,00 |
10 |