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Das gemeinsame Konto

Bei der Eröffnung eines Girokontos ist auf eine klare und eindeutige Festlegung, wer als Kontoinhaber fungiert, zu achten. Vielfacher Regelfall ist das Oder-Konto: Jeder Inhaber
kann über das Konto und Guthaben allein durch seine Unterschrift verfügen, allerdings haftet gegenüber der Bank jeder Inhaber allein auf den vollen Schuldsaldo für den gemeinsam vereinbarten Kredit. Risiken eines gemeinsamen Kontos können durch Vereinbarungen mit der Bank vermindert werden. Es sollte unbedingt geregelt werden, bis zu welchem Höchst-betrag mit nur einer Unterschrift verfügt werden darf. Bei Existenzgründungen empfiehlt sich eine Trennung des gemeinsamen familiären Girokontos vom Geschäftskonto.

Bei einem Und-Konto können die Kontoinhaber alle Entscheidungen nur gemeinsam treffen. In der Praxis kann dies mitunter sehr umständlich sein, da sämtliche Verfügungen von allen Kontoinhabern gemeinsam unterzeichnet werden müssen.

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Risiken eines gemeinsamen Kontos können durch Vereinbarungen mit
der Bank vermindert werd