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Die
Wahl des Kreditinstituts |
Kündigung des Kontos Kunden eines Kreditinstituts können grundsätzlich jedes Bankgeschäft, für das keine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Dies gilt ebenso für das Girokonto. Wenn der Kontoinhaber zur Konkurrenz wechselt, darf eine Bank nicht mehr die früher in Rechnung gestellten 10 DM für die Kontoauflösung berechnen. Kontoauflösungsgebühren sind nicht zulässig, da es sich bei diesem angeblichen Service für den Kunden in Wahrheit um nichts anderes als um die Pflicht der Bank handelt, ihre Bücher ordnungsgemäß zu führen; hier gilt also: Kosten für die Vertragsauflösung muß jede Seite selbst tragen. |
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Kreditinstitute hingegen können jederzeit den Girovertrag oder einzelne Geschäftsbezie-hungen nur unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist kündigen. Über die konkrete Dauer dieser Kündigungsfrist ist allerdings nichts ausgesagt, wahrscheinlich nimmt sie mindestens zwischen einem und zwei Monaten in Anspruch, die Institute gehen in ihren Geschäftsbedingungen zurückhaltender von einer Frist von einem Monat aus.