![]() ![]() |
|||
|
Kreditkosten |
Rahmenkredit Auch
als Abrufdarlehen, Variokredit, Idealkredit oder Scheckrahmenkredit
bezeichnet. Hauptbestandteil ist ein sehr hoher Kreditrahmen",
über den zur Finanzierung kostenin-tensiverer Güter - grundsätzlich
obliegt es jedoch der individuellen Nutzung jedes einzelnen - in einer
Summe oder in Teilbeträgen verfügt werden kann.
|
||
|
|||
VORTEILE:
- Flexible Kreditform.
- Bis zu 50.000 DM jederzeit frei verfügbar, je nach Bonität des Kunden liegt die maximale
- Kredithöhe zwischen 20.000 und 50.000 DM.
- Variable Zinsen.
- Monatliche Ratenzahlungen - zusätzliche Beträge sind jederzeit möglich.
- Unbefristete Laufzeit..
Als Rückzahlung werden monatliche Mindestraten vereinbart,
der Kreditnehmer kann höhere Raten zahlen, darf jedoch auf der anderen
Seite die Mindestrate nicht unter-schreiten. Die Höhe der Mindestrate
kann bei steigenden Zinssätzen ebenfalls erhöht werden. Wesentlicher
Unterschied zum Ratenkredit besteht in der Vereinbarung eines variablen
(veränderlichen) Zinssatzes. Die tatsächliche Zinsbelastung
für den Kreditnehmer wird beim Rahmenkredit monatlich oder zum Quartalsende
nachträglich ermittelt.
NACHTEILE: Der Rahmenkredit ist von der Natur her eine Finanzierungsform, die ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft und eine gewisse Offenheit gegenüber Unsicherheiten beim Kreditnehmer voraussetzt. Sie gibt dem Kreditnehmer weder Gewißheit über die Restlaufzeit des Vertrages - der Kunde weiß nicht, wie lange er noch zahlen muß -, noch weiß er, wie teuer der Kredit insgesamt ist.
ACHTUNG: Da der Kreditrahmen zum Teil wieder ausgeschöpft werden kann, wird der Kreditverlauf für den Kreditnehmer endgültig unüberschaubar. Besondere Vorsicht gilt insbesondere für die im Umgang mit Geld ungeübten Personen, denn der Rahmenkredit kann aufgrund seiner Unberechenbarkeit, was die Laufzeit und die Kosten anbelangt, den Einstieg in eine lebenslange Verschuldung bedeuten.
WICHTIG: Wird der Kunde nicht über die Nachteile aufgeklärt, besteht grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch.
Erforderliche Sicherheiten für den Rahmenkredit können die Abtretung von Gehaltsan-sprüchen, Sicherungsübereignungen oder eine Risiko-Lebensversicherung sein. Rechtliche Grundlagen hierzu liefern das Verbraucherkreditgesetz (VKG), die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Schufa-Klausel.